Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain kulturfabrik.de veröffentlichten Website der Stadt Roth. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E- Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Rechtsgrundlage für die Barrierefreiheit sind die internationalen Standards der Accessibility Guidelines 2.1 auf Level AA (WCAG 2.1) sowie die größtenteils gleichlautenden Anforderungen der Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 3.08.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit der BayEGovV bzw. der WCAG 2.1 AA und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Barriere:
a. Beschreibung: Einige Bilder, Infografiken und Verlinkungen dieser sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt.
b. Maßnahmen: Wir werden die Bilder, Infografiken und Verlinkungen nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.

2. Barriere:
a. Beschreibung: Interne Verlinkung auf andere Bereiche in den Menüs.
b. Maßnahmen: Wir werden diese Mängel nach und nach beheben.

Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen würde.

1. Teilbereich:
Das auf der Website hinterlegte PDF des jeweils aktuellen Programmhefts ist nicht barrierefrei zugänglich. Alles Informationen  darin sind allerdings auch hier auf dieser Homepage enthalten.

2.Teilbereich
Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache. In der aktuellen Situation können wir aufgrund des hohen Kostenaufwandes und der eingeschränkten personellen Kapazitäten noch nicht tätig werden. Es wird versucht, in absehbarer Zeit für Abhilfe zu sorgen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 5.08.2021 erstellt.
Geprüft wurde anhand den Anforderungen der Tabelle A.1 des Anhangs A der EN 301 549.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadt Roth:
Laura Schüller
Telefonnummer: 09171/848 112
laura.schueller(@)stadt-roth.de

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular im Anschluss der Erklärung melden.

Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV.

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv(@)bayern.de

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